(Stand: Jan 2022)
Ein ganz herzliches Willkommen an alle, die zu unserer Schulfamilie gehören wollen.
Unsere Schule ist ein Ort vertrauensvollen Zusammenwirkens von Schülerinnen und Schülern, Erziehungsberechtigten und Eltern, sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Georg-Müller-Schule.
Wir haben im Folgenden die Regeln aufgestellt, die zum Gelingen unserer Schulfamilie beitragen.
Grundsätze
- Jeder Schüler hat das Recht ungestört zu lernen. Jeder Lehrer, jede beschäftigte Person hat das Recht auf Respekt und Wertschätzung.
- Wir dulden kein Mobbing oder Gewalttaten an unserer Schule sowie außerhalb der Schule von unseren Schülern. Ein Verstoß kann zur fristlosen Kündigung des Schulvertrages führen.
- Alle Mitarbeiter, die an der Georg-Müller-Schule beschäftigt sind, sind den Schülern
- Den Klassen- und Fachlehrern bleibt es vorbehalten, über die hier genannten Regeln hinaus weitere Regeln für den eigenen Unterricht mit den Schülern zu erarbeiten.
Unterricht und Pausen
- Es werden grundsätzlich alle Schulstunden nach dem aktuellen Bildungsplan des Landes Baden-Württemberg gehalten. Ausnahmsweise können Schulstunden entfallen, z. B. bei Krankheit oder Abwesenheit der Lehrerin / des Lehrers.
- Die Schule darf ab 7:20 Uhr betreten werden. Die Schüler haben den Unterrichtsraum der ersten Stunde unverzüglich aufzusuchen. Die Unterrichtszeiten sind von 7:40 Uhr bis 12:55 Uhr und von 13:40 Uhr bis 16:00 Uhr. In besonderen Fällen wie zum Beispiel Nachsitzen oder Nachschreiben einer Klassenarbeit kann die Unterrichtszeit verlängert werden bzw. auf einen Samstag verlegt werden.
- Die Pausenzeiten sind wie folgt festgelegt:
- Von 8:25 Uhr – 8:30 Uhr kleine Pause
- Von 9:15 Uhr – 9:30 Uhr Frühstückspause
- Von 10:15 Uhr – 10:30 Uhr große Pause
- Von 11:15 Uhr – 11.20 Uhr kleine Pause
- Von 12:05 Uhr – 12:10 Uhr kleine Pause
- Von 12:55 – 13:40 Uhr Mittagspause
- Von 14:25 Uhr – 14:30 Uhr kleine Pause
- Die Aufsichtspflicht endet mit Unterrichtsschluss nach aktuellem Stundenplan des jeweiligen Schülers. Schüler, die keinen Unterricht haben und zu keinen weiteren Angeboten der Schule angemeldet sind, haben das Schulgelände aus Gründen der Aufsichtspflicht zu verlassen.
- Von Schülern sowie Lehrern wird erwartet, dass sie pünktlich und mit allen notwendigen Materialien versehen zum Unterricht erscheinen. Jeder Lehrer wartet vor der großen Pause, bis alle Schüler das Klassenzimmer verlassen haben. Bei Unterrichtsende verlässt die Lehrkraft als letzte Person die Klasse. Nach der letzten Schulstunde und zwischen dem Vor- und Nachmittagsunterricht schließt der Lehrer den Klassenraum ab, beim Verlassen des Klassenzimmers nehmen die Schüler ihre Wertsachen mit.
- Für die Sauberkeit im Klassenzimmer gilt ein entsprechender Plan der Klasse.
Fehlzeiten / Krankmeldungen /Beurlaubungen
Der Schüler ist verpflichtet, unabhängig von Grund und Dauer der Fehlzeit, den versäumten Schulstoff eigeninitiativ und unverzüglich nachzuholen.
Für Schulversäumnisse gilt:
- Im Krankheitsfall müssen die Schüler am Krankheitstag bis 9.00 Uhr in der Schule bevorzugt über EDUPage abgemeldet werden. Als weitere Variante steht das Sekretariat zur Verfügung. (Tel. 07720-994747; AB wird abgehört oder E-Mail an info@gmsvs.de). Im Fall einer mündlichen Abmeldung ist eine schriftliche Entschuldigung ist innerhalb von 3 Tagen vorzulegen z.B. über Geschwister oder per Post.
- An Tagen, an denen eine schriftliche Arbeit angekündigt wurde, kann ein ärztliches Attest verlangt werden. Beim Fehlen in Abschlussprüfungen muss ein ärztliches Attest unverzüglich am selben Tag vorgelegt werden.
- Fehlzeiten werden dokumentiert. Der Schüler und die Erziehungsberechtigten können die Fehlzeiten einsehen. Fehlzeiten müssen innerhalb von zwei Wochen vom Schüler oder den Erziehungsberechtigten gerügt werden.
- Bei begründetem Zweifel, ob Unterricht aus gesundheitlichen Gründen versäumt wird, fordert die Schule von den Erziehungsberechtigten ein ärztliches Zeugnis über die Erkrankung des Schülers. Die Kosten sind von den Erziehungsberechtigten zu tragen.
- Für die Teilnahme am Sportunterricht gilt eine besondere Regelung.
- Eine Beurlaubung aus wichtigen Gründen kann vom Klassenlehrer für bis zu zwei Tage gewährt werden, darüber hinaus entscheidet die Schulleitung.
Eine Befreiung bzw. Beurlaubung ist schriftlich und rechtzeitig, in der Regel mindestens eine Woche vorher vom Erziehungsberechtigten, einzureichen.
- Das Fehlen des Lehrers ist durch den Klassensprecher fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn dem Sekretariat mitzuteilen.
- Durch Unpünktlichkeit und Zuspätkommen entstehen Fehlzeiten. Dreimaliges Zuspätkommen in den Unterricht führen zu 90minütigem Nachholen verpasster Unterrichtszeit am Nachmittag oder Samstag sanktioniert.
Hausordnung
- Offenes Feuer ist auf dem gesamten Schulgelände verboten.
- Das Rauchen ist auf dem gesamten Schulgelände verboten.
- Es gilt ein Betretungsverbot des gesamten Schulgeländes für Personen, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen.
- Der Konsum von aufputschenden Getränken jeglicher Art sowie der Konsum von Kaugummis ist auf dem gesamten Schulgelände nicht gestattet.
- Jedes Mitbringen oder Mitteilen von pornographischem und gewaltverherrlichendem Material in der Schule ist untersagt und kann eine fristlose Kündigung nach sich ziehen.
- Der Gebrauch von elektrischen Geräten wie zum Beispiel Wasserkochern, Handys, Smartwatches, MP3-Playern, o.ä. auf dem Schulgelände ist untersagt. Der Weg zur Sportstätte und anderen außerschulischen Veranstaltungen gilt als Teil des Unterrichts. Bei Nichteinhaltung wird das Gerät eingezogen und muss von einem Erziehungsberechtigten zu den Öffnungszeiten des Sekretariats abgeholt werden.
- Gefährliche Gegenstände (Feuerzeuge, Streichholz, Messer o.ä.) sind untersagt und werden eingezogen.
- Aus Gründen der Sicherheit und zur Vermeidung der Gefährdung des Versicherungsschutzes müssen alle gefährlichen Spiele und Aktivitäten unterbleiben, z.B. Schneeballwerfen, Anlegen von Rutschbahnen und ähnliches.
- Alle schulischen Materialien, Geräte und Einrichtungen sind schonend zu behandeln. Schäden im Schulgebäude oder an Materialien und Geräten sind umgehend beim Sekretariat zu melden.
- Für Schäden und Verunreinigungen (z.B. Toiletten), die von Schülern grob fahrlässig oder vorsätzlich angerichtet werden, haften die Erziehungsberechtigten nach den gesetzlichen Bestimmungen. Über die Haftung hinaus werden Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen angesetzt.
- Alle am Schulleben Beteiligten (Schüler, Lehrer, Eltern und Mitarbeiter) sorgen gemeinsam für Sauberkeit (Böden und Wände) und Einhaltung der Hausordnung. Es dürfen nur die ausgewiesenen Wege zur Schule und im Schulgebäude benutzt werden. Die Feuerschutztüren dürfen nicht mutwillig geschlossen und die Notausgänge dürfen nur im Notfall benutzt werden.
- Papier und Abfälle sind zu trennen und in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen.
- Die eingeteilten Ordnungsdienste (Klassenordner, Pausenhofdienst) sind pünktlich, regelmäßig und gewissenhaft zu versehen. Die Verrichtung des Ordnungsdienstes gehört zur Schulpflicht.
- Fundsachen sind im Sekretariat abzugeben. Sie werden in einer Fundkiste gesammelt.
- Für von den Schülern mitgebrachte Wertsachen, die nicht unterrichtlichen Zwecken dienen, können wir keine Verantwortung übernehmen.
- Der Lastenaufzug darf von Schülern grundsätzlich nicht genutzt werden. Das Mitfahren im Lastenaufzug ist verboten.
- Die Bühne in der Aula gehört nicht zum Pausenbereich und darf nur zu Unterrichtszwecken oder nach Aufforderung durch einen Mitarbeiter betreten werden.
Äußeres Erscheinungsbild
Bei unserem Erziehungs- und Bildungsauftrag als christliche Schule achten wir auf ein äußeres Erscheinungsbild mit einem ordentlichen Auftreten aller Beteiligten. Modische Besonderheiten, die nicht den Wertvorstellungen des Elternhauses und der Schule gemeinsam entsprechen, sind zu vermeiden, z.B. durchsichtige, zu tief ausgeschnittene oder bauchfreie Kleidung, ebenso zu kurzem Rock oder Hose.
Sonstiges
- Schüler und Lehrer haben sich regelmäßig mindestens einmal jährlich über die Brandschutzordnung zu informieren.
- Die Schüler haben ein Recht, Schülersprecher zu wählen, die diese dann in der Schülermitverantwortung (SMV) vertreten.
- Änderungen von persönlichen Daten sind unverzüglich im Sekretariat anzuzeigen.
- Alle Schüler sind durch die gesetzliche Unfallversicherung während der Schulzeit versichert. Unfälle jeglicher Art, die auf dem Schulweg oder während der Schulzeit passiert sind, müssen unverzüglich im Sekretariat gemeldet werden.
Eine Haftpflichtversicherung besteht nicht durch die Schule.
- Verlorene Putzschlüssel sind der Verwaltung unverzüglich mitzuteilen. Ein durch Verlust entstandener Schaden (Austausch der Schließanlage / Ersatzschlüssel) wird von der Verwaltung in Rechnung gestellt und muss von den Erziehungsberechtigten bezahlt werden.
- Verlust oder Schäden an Büchern die durch unsachgemäßen Gebrauch (Risse, Beschmutzung, Wasserschäden) entstehen, werden in Rechnung gestellt und sind von den Erziehungsberechtigten zu bezahlen. Die Höhe der Rechnung wird anteilsmäßig der Gebrauchsjahre berechnet. Normale Gebrauchsspuren zählen nicht als Schäden und werden auch nicht von der Verwaltung berechnet.
Verstöße gegen diese Schul-und Hausordnung, massive oder wiederholte Unterrichtsstörungen, das Begehen einer Straftat, wie z.B. Körperverletzung, Diebstahl, oder einer Ordnungswidrigkeit sowie häufiges Zuspätkommen, können je nach Schwere des Verstoßes geahndet werden mit einer mündlichen oder schriftlichen Ermahnung, gegebenenfalls auch mit außerordentlicher Kündigung des Schulvertrages. Die Schulleitung kann auch Auflagen erteilen. Ein Verstoß gegen diese Auflage kann ebenfalls zu einer, gegebenenfalls auch außerordentlichen, Kündigung des Schulvertrages führen.
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Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter