Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
ab Mittwoch, den 17.11.2021 gilt nun in Baden-Württemberg die Alarmstufe.
Für die Schule bedeutet dies, dass ab sofort auch die Maskenpflicht im Klassenzimmer wieder gilt.
Lediglich zur Nahrungsaufnahme und in den Pausen (nach Anweisung der Lehrkraft) darf die Maske abgenommen werden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Änderung der Maskenpflicht an Schulen Stand 18.10.2021
Änderung der Corona Verordnung an Schulen Stand 27.08.2021
Hinweise für Eltern und Personal im Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern und Jugendlichen in Kindertageseinrichtungen, in Kindertagespflegestellen und in Schulen
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